ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DATA & MORE SOLUTION
SOLLTEN ZWISCHEN DEM UNTERZEICHNETEN VERTRAG UND DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN WIDERSPRÜCHLICHE BEDINGUNGEN BESTEHEN, HAT DER UNTERZEICHNETE VERTRAG VORRANG VOR DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN.
DATA & MORE APS UND/ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ("D&M") IST BEREIT, IHNEN ALS UNTERNEHMEN ODER JURISTISCHE PERSON (IM FOLGENDEN ALS "KUNDE" BEZEICHNET), DIE DIE DATA & MORE D&M-LÖSUNG NUTZEN WIRD, UNTER DER BEDINGUNG ZUGANG ZU DEN MIT DER LÖSUNG VERBUNDENEN DIENSTLEISTUNGEN ZU GEWÄHREN, DASS SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG (WIE UNTEN DEFINIERT) AKZEPTIEREN. DURCH DEN ABSCHLUSS DIESER VEREINBARUNG IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON ODER ORGANISATION ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIESE JURISTISCHE PERSON ODER ORGANISATION AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN. DER KUNDE UND DATA & MORE KÖNNEN AUCH ALS "PARTEI" UND ZUSAMMEN ALS "PARTEIEN" BEZEICHNET WERDEN.
BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE DATA & MORE D&M LÖSUNG NUTZEN. DIESE DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN ("VEREINBARUNG") STELLEN EINEN RECHTSGÜLTIGEN UND EINKLAGBAREN VERTRAG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DATA & MORE DAR. DURCH DIE ELEKTRONISCHE ZUSTIMMUNG ODER DEN ZUGANG ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG DER DATA & MORE D&M LÖSUNGEN ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN DER KUNDE DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMT, SOLLTE ER SEINE ZUSTIMMUNG NICHT ELEKTRONISCH ÜBERMITTELN UND DIE LÖSUNG DATA & MORE NICHT WEITER NUTZEN.
VOR DER NUTZUNG DER D&M-LÖSUNG MUSS DER KUNDE AUSSERDEM EINE DATENVERARBEITUNGSVEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DATA & MORE UNTERZEICHNEN - ODER ZWISCHEN DEM KUNDEN UND EINEM PARTNER, DER EINE UNTERDATENVERARBEITUNGSVEREINBARUNG MIT DATA AND MORE UNTERZEICHNET HAT.
1. Zugang und Nutzung
1.1. Zugang und Nutzung. Vorbehaltlich der Zahlung aller anwendbaren Gebühren, die in der Bestellung aufgeführt sind, oder der Zahlung durch eine direkte oder indirekte Bestellung über einen Vertriebspartner (je nach Fall) und der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Data & More dem Kunden während der Demo- oder Abonnementlaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf die D&M LÖSUNG und die anwendbare Dokumentation zuzugreifen und diese zu nutzen (und autorisierten Benutzern den Zugriff und die Nutzung zu gestatten), und zwar ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen in Übereinstimmung mit der Dokumentation und in der in der jeweiligen Bestellung angegebenen Menge.
1.2. Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf nicht (direkt oder indirekt): (a) die LÖSUNG oder die Dokumentation zu kopieren oder zu vervielfältigen, es sei denn, dies ist im Rahmen dieses Vertrags gestattet; (b) die abonnierten Mengen, Benutzer oder andere Berechtigungsmaßnahmen der D&M-LÖSUNGEN, wie in der jeweiligen Bestellung festgelegt, zu überschreiten; (c) Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumskennzeichnungen oder Legenden zu entfernen oder zu zerstören, die auf der Dokumentation oder dem geistigen Eigentum von Data & More angebracht oder darin enthalten sind; (d) die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages gewährten Rechte an Dritte abzutreten, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, Unterlizenzen zu vergeben, zu vermieten, zu verpachten, zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen ist; (e) die LÖSUNG zu modifizieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren; (f) die LÖSUNG zu dekompilieren, zu versuchen, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen eines Teils der LÖSUNG abzuleiten, zu versuchen, die LÖSUNG nachzubilden oder die LÖSUNG für Wettbewerbs- oder Benchmark-Zwecke zu nutzen; (g) abgeleitete Werke auf der Grundlage der LÖSUNG, der Dokumentation oder des geistigen Eigentums von Data & More zu erstellen, zu übersetzen oder anderweitig vorzubereiten; (h) die Integrität oder Leistung der LÖSUNG zu beeinträchtigen oder zu stören; (i) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu der LÖSUNG oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen oder unbefugte Penetrationstests mit der LÖSUNG durchzuführen; (j) die LÖSUNG in einer Weise zu nutzen, die die Rechte am geistigen Eigentum, die Veröffentlichungsrechte oder die Datenschutzrechte Dritter verletzt. Die Gebühren für die LÖSUNG beruhen auf der Nutzung der LÖSUNG in einer Weise, die mit der Dokumentation übereinstimmt.
1.3. Zugang zur LÖSUNG. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass (i) nur geeignete autorisierte Nutzer Zugang zur LÖSUNG haben und (ii) dass diese autorisierten Nutzer in die ordnungsgemäße Nutzung der LÖSUNG eingewiesen wurden. Data & More behält sich das Recht vor, die Registrierung von Nutzern zu verweigern oder den Zugang zu stornieren, von denen es vernünftigerweise annimmt, dass sie gegen die in dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen verstoßen; in diesem Fall wird Data & More den Kunden unverzüglich schriftlich über eine solche Verweigerung oder Stornierung informieren.
1.4. Testversionen. Wenn der Kunde eine kostenlose Testversion, eine Proof-of-Concept-Version, eine Demoversion oder die LÖSUNG auf einer anderen kostenlosen Basis, wie in einer Bestellung angegeben, nutzt, einschließlich aller damit verbundenen Supportleistungen, soweit diese von Data & More nach eigenem Ermessen bereitgestellt werden (zusammenfassend als "Testdienste" bezeichnet), stellt Data & More dem Kunden diese Testdienste bis zum früheren Zeitpunkt zur Verfügung: (i) dem Ende der kostenlosen Test-, Demo- oder Proof-of-Concept-Periode; (ii) dem Startdatum einer gekauften Version oder eines Abonnements einer solchen D&M LÖSUNG; oder (iii) einer schriftlichen Kündigung von Data & More ("Zeitraum der Testdienste"). Data & More gewährt dem Kunden während des Zeitraums der Testdienste ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, auf die Testdienste zuzugreifen und sie für interne Evaluierungszwecke des Kunden in Übereinstimmung mit der Dokumentation und vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung dargelegten Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Testdienste nur zur Evaluierung von SOLUTION und nicht für geschäftliche oder produktive Zwecke zu nutzen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung von Data & More vor. Es wird nicht garantiert, dass die Merkmale oder Funktionen der Testdienste verfügbar sind oder, falls sie verfügbar sind, dieselben sind wie in der allgemeinen Version der LÖSUNG, oder dass die Qualität des Dienstes dieselbe ist wie bei einem Abonnementvertrag, und der Kunde sollte daher die Merkmale und Funktionen der LÖSUNG überprüfen, bevor er einen Kauf tätigt.
Data & More ist nicht verpflichtet, dem Kunden Wartungs- oder Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Probedienste zu erbringen. Obwohl der Kunde, der die Testdienste nutzt, Supportanfragen an support@dataandmore.com senden kann, kann es sein, dass Data & More nicht auf diese reagiert. Ungeachtet gegenteiliger Angaben stellt Data & More die Testdienste "wie besehen" und "wie verfügbar" zur Verfügung, ohne jegliche Garantien oder Zusicherungen jeglicher Art. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt Data & More alle stillschweigenden Gewährleistungen und Zusicherungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Der Kunde übernimmt alle Risiken und alle Kosten, die mit der Nutzung der Test-Services verbunden sind. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden im Falle einer Unzufriedenheit oder eines Vertragsbruchs von Data & Morein Bezug auf die Test-Services ist die Kündigung der Test-Services. Jegliche Verpflichtungen im Namen von Data & More zur Entschädigung, Verteidigung oder Schadloshaltung gemäß dieser Vereinbarung gelten nicht für Kunden, die die Testdienste nutzen.
1.5. Materialien von Drittanbietern. Die LÖSUNG enthält Materialien von Drittanbietern, deren Nutzung den jeweiligen OSS-Lizenzen unterliegt, wie in der Dokumentation angegeben. Data & More gewährleistet, dass die Einbeziehung solcher Materialien von Drittanbietern in die LÖSUNG den Kunden nicht daran hindert, die dem Kunden hierin zur Verfügung gestellten Lizenzrechte in Bezug auf die LÖSUNG auszuüben, oder die Fähigkeit des Kunden einschränkt, die LÖSUNG gemäß der Dokumentation zu nutzen.
1.6.1 Verantwortung des Kunden für den First-Level-Support:
Der Kunde ist mit der Bereitstellung von First-Level-Support für seine Endnutzer betraut. Dies bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, einen ausgewiesenen First-Level-Supporter auszubilden, der in der Lage ist, grundlegende Anfragen zu beantworten und technische Probleme zu beheben. First-Level-Supporter werden ermutigt, die Support-Seite (https://support.dataandmore.com/en/knowledge) für erste Hilfe zu nutzen, und sie können sich bei Bedarf jederzeit an support@dataandmore.com wenden, um Second-Level-Support zu erhalten. Der Kunde muss unbedingt sicherstellen, dass sein 1st-Level-Supporter in der Lage ist, die Probleme der Endbenutzer effektiv zu lösen. Schulungsmaterial für den 1st-Level-Support des Kunden ist auf der Supportseite Data & More verfügbar.
1.6.2 Verfahren der technischen Unterstützung:
Der technische Support muss vom Kunden per E-Mail an support@datandmore.com veranlasst werden. In Fällen, in denen Probleme nicht durch E-Mail-Korrespondenz gelöst werden können, bietet Data & More technische Unterstützung durch eine Online-Sitzung an. Der Kunde ist verpflichtet, einen Vertreter des technischen Supports zu benennen, der Zugang zu und/oder Einblick in das Netzwerk und die Datenquellen des Kunden hat, um eine effiziente Lösung zu ermöglichen.
2. Zahlung und Steuern
2.1. Zahlungsbedingungen. Nimmt der Kunde einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch, ist er verpflichtet, alle Rechnungen online oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Aufrechnung zu begleichen (mit Ausnahme von Beträgen, die der Kunde in gutem Glauben unverzüglich schriftlich bestreitet), und die Zahlung ist an die von Data & More angegebene Adresse zu senden. Auf alle Beträge aus diesem Vertrag, die nicht bei Fälligkeit gezahlt werden, wird ein Säumniszuschlag von eineinhalb Prozent (1 ½ %) pro Monat auf den unbezahlten Restbetrag oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben, je nachdem, welcher Satz niedriger ist. Unbeschadet der Rechte des Kunden, die an anderer Stelle in dieser Vereinbarung festgelegt sind, sind alle Gebühren nicht erstattungsfähig und im Voraus zu zahlen. Data & More kann den Erwerb von Data Compliance Dienstleistungen bei Lieferung in Rechnung stellen. Data & More und der Kunde können schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbaren, die die oben genannten Zahlungsbedingungen ersetzen.
2.2. Steuern. Die von dieser Vereinbarung erfassten Gebühren und Entgelte verstehen sich ausschließlich aller indirekten Steuern, die gegenwärtig oder in Zukunft aufgrund der geltenden Gesetzgebung auf die LÖSUNG erhoben werden. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist der Kunde für compliance mit der Meldung und Zahlung solcher indirekten Steuern in seiner Steuerhoheit verantwortlich. Data & More wird die indirekten Steuern auf seiner Rechnung an den Kunden ausweisen und die erhobenen indirekten Steuern an die zuständige Behörde abführen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Um Zweifel auszuschließen, ist Data & More für direkte Steuern verantwortlich, die auf das Nettoeinkommen oder die Bruttoeinnahmen von Data & Morein seinem Steuergebiet erhoben werden.
3. Rechte an geistigem Eigentum
3.1. Geistiges Eigentum. Abgesehen von den in dieser Vereinbarung gewährten Rechten sind alle Rechte, Titel und Anteile an der LÖSUNG, der Dokumentation und dem geistigen Eigentum von Data & More hiermit Data & More, seinen verbundenen Unternehmen oder Lizenzgebern vorbehalten. Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Bestimmungen sind alle Rechte, Titel und Interessen an dem geistigen Eigentum des Kunden dem Kunden, seinen verbundenen Unternehmen oder Lizenzgebern vorbehalten. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung überträgt das Eigentum an Rechten an geistigem Eigentum von einer Partei auf die andere.
3.2. Nutzungsdaten und Vorschläge. Data & More ist berechtigt, die Nutzungsdaten für seine angemessenen Geschäftszwecke und zum Nutzen des Kunden zu sammeln und zu verwenden. Für den Fall, dass Data & More die Nutzungsdaten oder Teile davon an Dritte weitergeben möchte (entweder während der Abonnementlaufzeit oder danach), müssen diese Daten anonymisiert und/oder in ihrer Gesamtheit dargestellt werden, so dass sie den Kunden oder seine autorisierten Nutzer nicht identifizieren. Das Vorstehende schränkt die Vertraulichkeitsverpflichtungen von Data & Moregemäß Abschnitt 4 unten in keiner Weise ein. Soweit der Kunde Data & More Vorschläge unterbreitet, sind diese Vorschläge frei von jeglichen Vertraulichkeitsbeschränkungen, die Data & More ansonsten gemäß dieser Vereinbarung auferlegt werden könnten, und können von Data & More nach eigenem Ermessen umgesetzt werden. Der Kunde erkennt an, dass alle Data & More Produkte oder Materialien, die solche Vorschläge enthalten, das alleinige und exklusive Eigentum von Data & More sind.
4. Vertraulichkeit
4.1. Vertrauliche Informationen. Die Parteien erkennen an, dass jede Partei wertvolle vertrauliche und geschützte Informationen an die andere Partei weitergeben kann. Die empfangende Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Vertragspartei nur zur Erfüllung der Zwecke dieses Abkommens verwenden. Die empfangende Vertragspartei schützt die vertraulichen Informationen der offenlegenden Vertragspartei mindestens mit der gleichen Sorgfalt, mit der sie ihre eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art schützt (jedoch nicht weniger als mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt), um die unbefugte Nutzung, Verbreitung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieser vertraulichen Informationen zu verhindern. Ungeachtet des Vorstehenden kann die empfangende Partei vertrauliche Informationen an ihre (und die ihrer verbundenen Unternehmen) Mitarbeiter, Berater, Consultants und Bevollmächtigten weitergeben, sofern diese davon Kenntnis haben müssen und an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die den hierin enthaltenen im Wesentlichen entsprechen. Dieser Abschnitt 4 ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen und Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien in Bezug auf vertrauliche Informationen und ist eine vollständige und ausschließliche Erklärung derselben. Darüber hinaus gelten für Kundendaten die in Abschnitt 5.3 und nicht in diesem Abschnitt 4 festgelegten Verpflichtungen.
4.2. Ausnahmen. Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn sie: (i) der empfangenden Vertragspartei vor dem Erhalt von der offenlegenden Vertragspartei direkt oder indirekt aus einer anderen Quelle als derjenigen bekannt sind, die gegenüber der offenlegenden Vertragspartei zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (ii) der empfangenden Vertragspartei (unabhängig von der Offenlegung durch die offenlegende Vertragspartei) direkt oder indirekt aus einer anderen Quelle als derjenigen bekannt werden, die gegenüber der offenlegenden Vertragspartei zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (iii) öffentlich bekannt wird oder anderweitig aufhört, geheim oder vertraulich zu sein, es sei denn, die empfangende Partei hat gegen diese Vereinbarung verstoßen; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wird, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu nutzen oder sich auf sie zu stützen, und die empfangende Partei dies nachweisen kann. Die empfangende Vertragspartei kann vertrauliche Informationen gemäß den Anforderungen eines Gerichts, einer Regierungsbehörde oder von Rechts wegen offenlegen, muss jedoch (soweit gesetzlich zulässig) eine solche Offenlegung auf die angeforderten Informationen beschränken und die offenlegende Vertragspartei vorher schriftlich so weit unterrichten, dass diese die Offenlegung anfechten kann.
4.3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei öffentliche Bekanntmachungen über die Existenz, den Gegenstand oder die Bedingungen dieser Vereinbarung oder die Beziehung zwischen den Parteien machen oder zulassen, es sei denn, dies ist in diesem Abschnitt ausdrücklich gestattet.
Der Kunde gewährt Data & More und seinen verbundenen Unternehmen während der Laufzeit der Vereinbarung das Recht, die Markennamen, Logos und Symbole des Kunden ("Kundenmarken") in seinen öffentlichen Werbematerialien und -mitteilungen ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, den Kunden als Data & More -Kunden zu identifizieren. Data & More darf die Kundenmarken nicht verändern oder die Kundenmarken auf seinen Werbematerialien größer oder prominenter darstellen als die Namen, Logos oder Symbole anderer Data & More -Kunden. Die vorstehenden Werbematerialien und Mitteilungen dürfen ohne Überprüfung durch den Kunden erstellt, angezeigt und vervielfältigt werden, vorausgesetzt, sie entsprechen diesem Abschnitt und allen Richtlinien zur Verwendung der Kundenmarken, die der Kunde Data & More schriftlich zur Verfügung gestellt hat. Data & More und der Kunde können schriftlich eine eingeschränkte Verwendung von Handelsnamen, Logos und Symbolen ("Kundenmarken") im Vergleich zu dem in diesen Bedingungen beschriebenen Standard vereinbaren.
5. Sicherheit und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
5.1. Inhalt der Kundendaten. Im Verhältnis zwischen Data & More und dem Kunden ist der Kunde allein verantwortlich für: (i) den Inhalt, die Qualität und die Richtigkeit der vom Kunden und den autorisierten Nutzern zur Verfügung gestellten Kundendaten; (ii) die Benachrichtigung der autorisierten Nutzer über die Art und Weise, wie die Kundendaten für die Zwecke der LÖSUNG erfasst und verwendet werden; (iii) die Sicherstellung, dass der Kunde über eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Kundendaten und für die Weitergabe der Kundendaten an Data & More (soweit zutreffend) verfügt; und (iv) die Sicherstellung, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Kundendaten den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich der geltenden Datenschutzgesetze, entsprechen.
5.2. Datenschutzgesetze. Die Parteien kommen ihren jeweiligen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nach. Insbesondere wenn der Kunde im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR"), im Vereinigten Königreich ("UK") oder in Kalifornien ansässig ist oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Compliance Data & More Personaldaten über eine im EWR, im Vereinigten Königreich oder in Kalifornien ansässige Person zur Verfügung stellt, müssen die Parteien den Zusatz zur Datenverarbeitung einhalten.
5.3. Sicherheit der Kundendaten. Data & More muss: (i) sicherzustellen, dass er angemessene administrative, physische und technische Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kundendaten vor versehentlicher oder unerlaubter Zerstörung, Veränderung oder unbefugtem Zugriff oder Offenlegung gegenüber Dritten zu schützen; (ii) angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kundendaten zu schützen; und (iii) auf die Kundendaten ausschließlich zuzugreifen und sie zu verwenden, um seine Verpflichtungen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu erfüllen und wie anderweitig ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet. Data & More wird seine Sicherheitskontrollen in Bezug auf die Kundendaten während einer bestimmten Laufzeit nicht wesentlich verringern.
5.4 Sicherheitsvorfälle. Data & More räumt der Sicherheit in seinem Betrieb höchste Priorität ein. Um diesen Standard aufrechtzuerhalten, ist jeder technische Mitarbeiter bei Datra & More befugt und verantwortlich, selbstständig eine vollständige Abschaltung aller Server und Dienste zu veranlassen, wenn er Sicherheitsbedrohungen feststellt, die möglicherweise die Kundendaten gefährden. In Übereinstimmung mit dieser Praxis behält sich Data & More das Recht vor, den Betrieb der Server von Compliance für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen auszusetzen. Die Kunden erhalten keine Entschädigung für die Abschaltung, was den Grundsatz unterstreicht, dass kommerzielle Interessen keinen Einfluss auf sicherheitsrelevante Entscheidungen haben sollten. Benachrichtigungen über etwaige Abschaltungen werden auf der Website veröffentlicht. https://compliance.dataandmore.com/operations
5.5 Keine Penetrationstests oder Hackerangriffe durch unbefugte Dritte. Der Kunde und alle Mitarbeiter oder Dritte, die im Namen des Kunden handeln, verpflichten sich, alle Versuche zu unterlassen, die Integrität, Sicherheit oder Funktionalität der Software, der Dienste oder der damit verbundenen Systeme und Netzwerke, die von Data & More im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, zu infiltrieren, zu hacken, zu verletzen oder anderweitig zu beeinträchtigen. Dieses Verbot umfasst unter anderem den unbefugten Zugriff, die Störung, das Eindringen oder die Durchdringung der Software, der Dienste und aller zugehörigen Netzwerke oder Systeme sowie alle Versuche, die Software oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu entschlüsseln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren.
Der Käufer erkennt an, dass solche unbefugten Zugriffe oder Hacking-Aktivitäten illegal und unethisch sind und gegen diese Vereinbarung verstoßen, und verpflichtet sich, Data & More unverzüglich über alle bekannten oder vermuteten unbefugten Zugriffe oder Sicherheitsverletzungen zu informieren.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel behält sich Data & More das Recht vor, diese Vereinbarung sofort und ohne Vorankündigung zu kündigen und alle verfügbaren Rechtsmittel, einschließlich Schadensersatz, Unterlassungsanspruch und Erstattung der Prozesskosten, geltend zu machen. Darüber hinaus kann der Käufer für alle Schäden haftbar gemacht werden, die Data & More oder Dritten durch unbefugten Zugriff oder Hacking-Aktivitäten entstehen.
6. Garantien
6.1. Eingeschränkte SOLUTION-Garantie. Während der jeweiligen Abonnementlaufzeit garantiert Data & More , dass: (a) die LÖSUNG im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert; und (b) Data & More branchenübliche Maßnahmen zur Erkennung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder anderen unbeabsichtigten bösartigen oder zerstörerischen Codes in der LÖSUNG einsetzt. Die vorstehenden Gewährleistungen entfallen, wenn das Versagen der LÖSUNG auf Fahrlässigkeit, Fehler oder Missbrauch der LÖSUNG (einschließlich einer nicht mit der Dokumentation übereinstimmenden Nutzung) durch den Kunden, den autorisierten Nutzer oder durch eine andere Person als Data & More zurückzuführen ist. Ohne die Verpflichtungen von Data & Moreaus diesem Vertrag zu schmälern, garantiert der Kunde, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten angemessene Maßnahmen ergreift und aufrechterhält, um die Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit seiner vertraulichen Informationen und Kundendaten zu schützen, einschließlich (i) des Betriebs der LÖSUNG in Übereinstimmung mit der Dokumentation und geltendem Recht und (ii) der Bereitstellung von angemessenem Personal und Ressourcen zur Umsetzung und Aufrechterhaltung der in der Dokumentation beschriebenen Sicherheitskontrollen. Der Kunde ist für die Handlungen und Unterlassungen seiner autorisierten Nutzer verantwortlich.
6.2. Compliance mit dem Gesetz. Jede Vertragspartei hält sich bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieses Abkommens an alle geltenden Gesetze und Vorschriften.
6.3. Haftungsausschluss. Alle ausdrücklichen, inkorporierten oder implizierten Garantien sind auf den in dieser Vereinbarung genannten Umfang und Zeitraum beschränkt. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt Data & More (auch im Namen seiner Lizenzgeber und/oder Mitwirkenden an Materialien Dritter) alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen ab, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig in diese Vereinbarung aufgenommen wurden, einschließlich der stillschweigenden Bedingungen und Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Data & More haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Verluste, die in irgendeiner Weise auf die Verwendung oder Implementierung von Software oder Dienstleistungen Dritter zurückzuführen sind, die nicht von Data & More bereitgestellt wurden.
7. Entschädigung
7.1. Schadloshaltung bei Rechtsverletzungen. Data & More verteidigt und entschädigt den Kunden und/oder seine verbundenen Unternehmen und deren leitende Angestellte, Direktoren und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche, Klagen und Verfahren Dritter, die sich aus der Verletzung, widerrechtlichen Aneignung oder Verletzung des Patents, des Urheberrechts, der Marke oder des Geschäftsgeheimnisses eines solchen Dritten ergeben, die durch die Nutzung der LÖSUNG durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und der Dokumentation verursacht wurden, sowie gegen alle direkt damit verbundenen Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren).
7.2. Verfahren. Die Verteidigungs- und Entschädigungsverpflichtungen jeder Partei treten in Kraft, sobald und vorbehaltlich: (a) die entschädigte Partei die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über etwaige Ansprüche informiert; und (b) die entschädigte Partei der entschädigenden Partei die volle und vollständige Kontrolle, Befugnis und Information für die Verteidigung des Anspruchs zur Verfügung stellt, vorausgesetzt, dass die entschädigende Partei nicht befugt ist, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigenden Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) im Namen der entschädigten Partei einen Vergleich abzuschließen oder das Fehlverhalten der entschädigten Partei zuzugeben. Auf Ersuchen der entschädigenden Partei arbeitet die entschädigte Partei in angemessener Weise mit der entschädigenden Partei bei der Verteidigung oder Beilegung eines Anspruchs zusammen.
7.3. Ausschlüsse. Die oben genannten Data & More Verpflichtungen zur Verteidigung und Entschädigung gelten nicht für den Fall, dass ein Anspruch aus folgenden Gründen entsteht oder sich darauf bezieht: (a) die Nutzung der LÖSUNG nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation und dieser Vereinbarung; (b) die Nutzung der LÖSUNG durch den Kunden unter Verletzung geltender Gesetze; (c) jegliche Modifikation, Änderung oder Konvertierung der LÖSUNG, die nicht schriftlich von Data & More erstellt oder genehmigt wurde; (d) jegliche Kombination oder Nutzung der LÖSUNG mit Computern, Hardware, Software, Daten oder Dienstleistungen, die nicht in der Dokumentation vorgeschrieben sind; (e) Data & More's compliance mit Spezifikationen, Anforderungen oder Anfragen des Kunden; oder (f) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden.
7.4. Abhilfemaßnahmen. Wenn die LÖSUNG Gegenstand einer Rechtsverletzung wird oder Data & More vernünftigerweise feststellt, dass die LÖSUNG wahrscheinlich Gegenstand einer Rechtsverletzung wird, für die Data & More den Kunden wie oben beschrieben entschädigen muss, kann Data & More nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) dem Kunden das Recht zu verschaffen, weiterhin auf die LÖSUNG zuzugreifen und sie zu nutzen, (b) die LÖSUNG zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass sie nicht mehr rechtswidrig ist, ohne die von der rechtsverletzenden LÖSUNG bereitgestellten Funktionen wesentlich zu beeinträchtigen, oder (c) wenn keine der vorgenannten Optionen rechtzeitig zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen möglich ist, die betroffene Bestellung zu kündigen und dem Kunden eine anteilige Rückerstattung aller nicht genutzten, im Voraus bezahlten Gebühren für den Zeitraum nach der Kündigung zu gewähren, berechnet auf monatlicher Basis für die betroffene LÖSUNG.
Dieser Abschnitt 7 legt die alleinige Haftung von Data & More und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf jegliche Entschädigungsansprüche fest, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen.
8. Begrenzung der Haftung
8.1. Maximale Haftung. Mit Ausnahme der Haftung, die durch die Verpflichtungen von Data & Morezur Entschädigung für die Verletzung geistigen Eigentums in Abschnitt 7.1, die Entschädigung des Kunden für die Verletzung von Daten in Abschnitt 7.2 und den Zahlungsverpflichtungen des Kunden in diesem Vertrag, übersteigt die maximale Gesamthaftung jeder Partei, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergibt, unabhängig von der Ursache der Klage und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), eine Garantie, eine Entschädigung oder eine andere Rechtstheorie handelt, in keinem Fall den höheren der folgenden Beträge: a) den Gesamtbetrag, der im Rahmen dieses Vertrags während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten vor dem Datum der ersten Forderung an Data & More gezahlt wurde oder zu zahlen ist.
8.2. Keine Folgeschäden. Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen Partei für Gewinn- oder Einkommensverluste, Verlust von Firmenwert oder für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unabhängig davon, wie sie verursacht wurden, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gewährleistung, Entschädigung oder einer anderen Rechtstheorie, und unabhängig davon, ob die Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht.
8.3. Auslegung. Diese Vereinbarung soll und wird nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Haftung ausschließt oder begrenzt, die nach geltendem Recht nicht begrenzt oder ausgeschlossen werden kann, einschließlich der Haftung für (a) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit einer Partei verursacht wurde, oder (b) grobe Fahrlässigkeit oder Betrug.
9. Zuweisung.
Keine der Vertragsparteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Abkommen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten, die nicht unbillig verweigert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Abkommens nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei an einen Rechtsnachfolger im Falle einer Fusion oder Übernahme oder an ein verbundenes Unternehmen abtreten.
10. Eingeschränkte Rechte und Ausfuhrkontrolle
10.1. Exportkontrolle. Die Ausfuhr der LÖSUNG und der Dokumentation sowie aller damit verbundenen Technologien und Informationen unterliegt den Gesetzen und Vorschriften der EU über die Ausfuhrkontrolle.
11. Professionelle Dienstleistungen.
Der Kunde kann von Data & More separat professionelle Dienstleistungen in Bezug auf die LÖSUNG erwerben, die Data & More seinen Kunden allgemein zur Verfügung stellt, gemäß den dann geltenden Bedingungen für professionelle Dienstleistungen von Data & More.
12. Laufzeit und Beendigung
12.1. Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und bleibt während der jeweiligen Abonnementlaufzeit der LÖSUNG in Kraft, sofern sie nicht von einer der Parteien gemäß diesem Abschnitt gekündigt wird.
12.2. Beendigung oder Verletzung der Vertragsklausel. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei: (i) gegen eine Vertragsklausel verstößt oder diesen Vertrag wesentlich verletzt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß durch die andere Vertragspartei behebt; oder (ii) ein Konkurs- oder Auflösungsverfahren einleitet, ein Konkursverwalter für einen wesentlichen Teil ihres Vermögens bestellt wird oder sie ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs einstellt. Darüber hinaus kann eine Partei diesen Vertrag, eine Leistungsbeschreibung oder eine Bestellung ganz oder teilweise kündigen oder die Bereitstellung der D&M LÖSUNG einstellen, wenn dies zur Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften erforderlich ist , und eine solche Kündigung stellt keine Verletzung dieses Vertrags durch die kündigende Partei dar. Data & More behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu der betreffenden LÖSUNG mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu sperren, wenn: (a) eine Rechnung mehr als sechzig (60) Tage überfällig ist; oder (b) ein nicht behobener wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung vorliegt. Data & More wird dem Kunden den Zugang und die Nutzung der LÖSUNG/die Erbringung der professionellen Dienstleistungen unverzüglich wieder ermöglichen, sobald das Problem behoben ist. Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung oder eines Auftrags bleiben (x) alle aufgelaufenen Rechte und Pflichten bestehen; (y) alle ausstehenden Gebühren und sonstigen Kosten im Rahmen der Vereinbarung oder des Auftrags (wie zutreffend) werden sofort fällig und zahlbar, und (z) der Kunde hat kein weiteres Recht auf Zugang oder Nutzung der entsprechenden LÖSUNG oder professionellen Dienstleistungen. Wenn der Kunde seine unbefristeten On-Premise-Softwarelizenzen in ein SaaS-Produkt umwandelt, werden die entsprechenden, zuvor lizenzierten unbefristeten On-Premise-Softwarelizenzen zusammen mit den zugehörigen Wartungsdiensten gemäß den Bedingungen des jeweiligen Auftrags gekündigt.
12.3. Auswirkungen der Beendigung/des Ablaufs. Bei Beendigung oder Ablauf einer geltenden Abonnementlaufzeit: (i) hat der Kunde kein Recht mehr, auf die LÖSUNG zuzugreifen oder sie zu nutzen, und (ii) muss jede Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung alle greifbaren vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden und nicht in der LÖSUNG enthalten sind, zurückgeben oder vernichten. Alle in der LÖSUNG enthaltenen Kundendaten werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung/Ablauf der Abonnementlaufzeit des Kunden gelöscht. Der Kunde erkennt an, dass er für den Export von Kundendaten verantwortlich ist, auf die er nach der Beendigung/dem Ablauf weiterhin Zugriff haben möchte, und Data & More übernimmt keine Haftung für das Versäumnis des Kunden, solche Kundendaten abzurufen, und ist nicht verpflichtet, solche Kundendaten nach dem Zeitraum von dreißig (30) Tagen zu speichern oder aufzubewahren. Nach Beendigung der LÖSUNG kann Data & More das Konto des Kunden sofort deaktivieren. Alle aufgelaufenen Rechte und Verpflichtungen bleiben nach der Kündigung bestehen.
13. Sonstiges
13.1. Unabhängige Auftragnehmer. Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie ein Gemeinschaftsunternehmen, eine Partnerschaft oder eine Auftraggeber-Vertreter-Beziehung zwischen Data & More und dem Kunden impliziert, und keine der Parteien hat das Recht, die Befugnis oder die Autorität, die andere Partei in irgendeiner Weise zu verpflichten oder zu binden.
13.2. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als ordnungsgemäß erfolgt: (a) bei persönlicher Übergabe; (b) drei (3) Tage nach Versand per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein und vorausbezahltem Porto; (c) einen (1) Tag nach Hinterlegung bei einem staatlich anerkannten Nachtzustellungs- oder Expresskurierdienst; oder (d) bei Übermittlung per E-Mail, wenn der Absender eine Zustell-/Lesebestätigung erhalten hat. Mitteilungen an Data & More sind an folgende Adressen zu richten: (i) für physische Mitteilungen an die unter Data & More angegebene Adresse und (ii) für elektronische Mitteilungen an: info@dataandmore.com.
13.3. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Feuer, Pandemien, Viren, Epidemien, Reisehinweise in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und/oder Terrorismus, Überschwemmungen, Aussperrungen, Transportverzögerungen, Krieg, höhere Gewalt, behördliche Vorschriften oder Anordnungen, Streiks oder andere arbeitsrechtliche Schwierigkeiten oder andere Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. In einem solchen Fall werden jedoch beide Parteien die Leistung unverzüglich wieder aufnehmen, nachdem die Ursache für die Verzögerung oder den Ausfall beseitigt wurde.
13.4. Gesamte Vereinbarung, Ausführung und Änderung. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Zusicherungen zwischen den Parteien bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung. Die in einer vom Kunden erteilten Bestellung enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, die Bestellung wird von Data & More angenommen. Wenn Data & More eine wesentliche Änderung an einem der vorgenannten Punkte vornimmt, informiert Data & More den Kunden per E-Mail an die in der Bestellung angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) (oder die vom Kunden später schriftlich als Kontakt für Benachrichtigungen von Data & More angegebene(n) Adresse(n)) oder durch einen Banner oder einen anderen auffälligen Hinweis innerhalb der LÖSUNG oder über die Support-Plattform Data & More . Stimmt der Kunde der Änderung nicht zu, gelten für ihn bis zum Ende des laufenden Jahres der Abonnementlaufzeit weiterhin die zuletzt für ihn geltenden Nutzungsbedingungen, und die aktualisierten Bedingungen gelten mit Beginn der folgenden Abonnementlaufzeit.
13.5. Trennbarkeit und Verzicht. Diese Vereinbarung gilt als trennbar, und die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Vereinbarung oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, beabsichtigen die Parteien, dieser Vereinbarung eine Ersatzbestimmung hinzuzufügen, mit der das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich erreicht wird. Das Versäumnis einer Partei, die ihr im Rahmen dieses Abkommens gewährten Rechte durchzusetzen oder im Falle eines Verstoßes gegen das Abkommen Maßnahmen gegen die andere Partei zu ergreifen, gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder auf spätere Maßnahmen im Falle künftiger Verstöße.
14. Definitionen und Auslegung.
In diesem Abkommen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen und Auslegungsregeln:
"Verbundenes Unternehmen" bedeutet ein Unternehmen, das eine Partei beherrscht, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht (ein Unternehmen gilt als beherrscht, wenn es zu mehr als 50 % an einem anderen Unternehmen beteiligt ist).
"Agenten" bezeichnet die firmeneigene Software, die Systeme und die lokal installierten Software-Agenten und Konnektoren von Data & More, die mit der LÖSUNG interagieren, wie sie von Data & More in Verbindung mit der LÖSUNG bereitgestellt werden können.
"Anwendbare Datenschutzgesetze" bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung (2016/679) ("GDPR"), alle anwendbaren Gesetze der EU-Mitgliedstaaten, die die GDPR umsetzen (einschließlich des UK Data Protection Act 2018), alle anwendbaren Datenschutzgesetze Kanadas und den California Consumer Privacy Act, jeweils in der jeweils geänderten, konsolidierten, wieder in Kraft gesetzten oder ersetzten Fassung und nur, wenn und soweit sie gelten.
"Autorisierte Nutzer" sind Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer oder Verkäufer, die vom Kunden ermächtigt sind, die LÖSUNG ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen zu nutzen, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags.
"Vertriebspartner" ist ein Drittunternehmen, das Data & More als zugelassener Partner für den Vertrieb, Wiederverkauf und Support der LÖSUNG ernannt hat.
"Ausnahmen von der Vertraulichkeit" beziehen sich auf bestimmte Situationen oder Bedingungen, unter denen vertrauliche Informationen rechtlich und ethisch ohne die Zustimmung der Person, die die Informationen zur Verfügung gestellt hat oder auf die sich die Informationen beziehen, offengelegt werden können. Diese Ausnahmen sind häufig in Gesetzen, Berufsethikkodizes oder Organisationsrichtlinien festgelegt und umfassen in der Regel Szenarien, in denen die Gefahr besteht, dass die Person oder andere Personen zu Schaden kommen, in denen die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei gerichtlichen Anordnungen) oder wenn die Informationen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit erforderlich sind.
"Vertraulichkeit in Werbung und Öffentlichkeitsarbeit" bezieht sich auf die Praxis des Schutzes sensibler Informationen vor der Weitergabe an Unbefugte. Dazu gehört der Schutz persönlicher Daten, geschützter Inhalte und strategischer Pläne im Zusammenhang mit Werbekampagnen, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre und Wettbewerbsvorteile gewahrt bleiben.
- Werbung umfasst die Erstellung und Verbreitung von Werbematerialien, um das Interesse an Produkten, Dienstleistungen oder Ideen zu wecken. Sie zielt darauf ab, das Zielpublikum über verschiedene Medienkanäle zu informieren, zu überzeugen und zu erinnern, den Bekanntheitsgrad der Marke zu steigern und das Verbraucherverhalten zu beeinflussen.
- Werbung ist die öffentliche Sichtbarkeit oder Aufmerksamkeit für ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Organisation. Sie wird oft durch Medienberichterstattung erzeugt und erfordert in der Regel keine direkte Bezahlung. Werbung kann aus Marketingmaßnahmen, Nachrichtenberichten, sozialen Medien und anderen Kommunikationsformen resultieren und zur Wahrnehmung des betreffenden Themas in der Öffentlichkeit beitragen.
"Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die der empfangenden Partei von der offenlegenden Partei über die Geschäfte, Produkte oder Dienstleistungen der offenlegenden Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden und die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind, einschließlich Informationen über Kunden, Lieferanten, Geschäftsgeheimnisse, Preise, Produkte, Dienstleistungen, Computerprogramme und sonstiges geistiges Eigentum sowie alle sonstigen Informationen, die von einer Partei vernünftigerweise als vertrauliche Informationen angesehen werden sollten, unabhängig davon, ob diese Informationen von der offenlegenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder einen ähnlichen Hinweis enthalten.
"Kundendaten" sind alle Daten und/oder Inhalte, die der Kunde (gegebenenfalls einschließlich autorisierter Nutzer) in die LÖSUNG hochlädt, sowie alle daraus abgeleiteten Daten. Um Zweifel auszuschließen, umfassen Kundendaten keine Nutzungsdaten.
"Data & More" bezeichnet die im schriftlichen Vertrag angegebene Firmennummer der juristischen Person Data & More .
"D&M SOLUTION" und "SOLUTION" und "SOLUTIONS" werden austauschbar verwendet und bezeichnen die im Auftrag spezifizierte Software.
Dokumentation" bezeichnet die Benutzerhandbücher, Installationsdokumente und Spezifikationen für die LÖSUNG, die von Zeit zu Zeit von Data & More in elektronischer oder greifbarer Form zur Verfügung gestellt werden und unter docs.Data & More.com zu finden sind, einschließlich der Dokumentation, die sich dort unter dem Abschnitt "Sicherheit" für die betreffende LÖSUNG befindet, jedoch unter Ausschluss von Verkaufs- oder Marketingmaterial.
"Vollständige Vereinbarung" bezieht sich auf eine Klausel, die normalerweise in schriftlichen Verträgen zu finden ist und besagt, dass das Dokument alle Bedingungen der Vereinbarung und Anhänge zwischen den Parteien enthält und alle früheren Diskussionen, Vereinbarungen oder Zusicherungen ersetzt. Diese Klausel soll die Parteien daran hindern, sich auf Erklärungen oder Vereinbarungen zu berufen, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind.
Der Begriff "Ausführung" bezieht sich auf den Prozess der Fertigstellung und Lieferung der spezifischen Ergebnisse oder Produkte, die zur Erfüllung der Ziele eines Projekts oder einer Aufgabe erforderlich sind. Dies umfasst die Planung, Entwicklung, Prüfung und Fertigstellung dieser Leistungen, um die festgelegten Kriterien und die Erwartungen der Beteiligten innerhalb des vereinbarten Zeit- und Budgetrahmens zu erfüllen.
"Indirekte Steuern" sind Verbrauchs-, Verkaufs-, Nutzungs-, Bruttoumsatz-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungssteuern oder andere ähnliche Arten von indirekten Steuern auf Umsatz und/oder Erträge, Abgaben, Zölle oder Tarife (unabhängig davon, wie sie bezeichnet, erhoben oder begründet werden und ob sie im Ausland oder im Inland, auf Bundes-, Landes- oder Provinzebene erhoben werden).
"Geistiges Eigentum" bezeichnet das geschützte Material, die Technologie oder die Prozesse einer Partei (mit Ausnahme der LÖSUNG und der Dokumentation), einschließlich Dienstleistungen, Software-Tools, geschützter Rahmen und Methoden, Hardware-Designs, Algorithmen, Objekte und Dokumentationen (sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form), Netzwerk-Designs, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und alle damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum in der ganzen Welt (unabhängig davon, ob sie Eigentum einer dritten Partei sind oder von dieser lizenziert wurden) sowie alle Derivate, Verbesserungen, Verbesserungen oder Erweiterungen dieses geistigen Eigentums, die erdacht, in die Praxis umgesetzt oder entwickelt wurden.
Der Begriff "Modifikation" bezieht sich auf den Prozess der Änderungen, Anpassungen oder Verbesserungen des Projektergebnisses, nachdem die ursprünglichen Spezifikationen vereinbart worden sind. Dies kann die Änderung von Merkmalen, Funktionen, Umfang oder Spezifikationen des Produkts, der Dienstleistung oder des Ergebnisses beinhalten, um die Projektanforderungen und die Erwartungen der Beteiligten besser zu erfüllen oder um unvorhergesehene Probleme oder Möglichkeiten zu berücksichtigen, die sich während des Projektzyklus ergeben.
"Bekanntmachung" bedeutet jede Bekanntmachung oder sonstige Mitteilung, die nach diesem Abkommen erforderlich oder zulässig ist.
"Bestellung" bezeichnet das Angebot von Data & More, das vom Kunden über eine Bestellung oder ein anderes Bestelldokument angenommen wurde, das an Data & More (direkt oder indirekt über einen Vertriebspartner) zur Bestellung der D&M LÖSUNG von Data & Moreübermittelt wurde und sich auf die LÖSUNG, die Preise, die Zahlungsbedingungen, die Mengen, das Ablaufdatum und andere anwendbare Bedingungen bezieht, die in einem entsprechenden Angebot oder Bestelldokument von Data & More festgelegt sind.
"OSS-Lizenzen" bezeichnet die jeweiligen Open-Source-Lizenzen, denen die Materialien Dritter unterliegen.
"Abonnementlaufzeit" bezeichnet den Zeitraum, in dem der Kunde die LÖSUNG abonniert, wie in einer Bestellung angegeben, und der mit der Lieferung der LÖSUNG beginnt.
"Vorschläge" sind alle Ideen oder Vorschläge für Verbesserungen, neue Funktionen, Funktionalitäten, Korrekturen, Erweiterungen oder Änderungen an der LÖSUNG, die der Kunde Data & More vorschlägt.
"Materialien Dritter" sind Open-Source-Softwareprogramme, die von Dritten unter deren jeweiligen OSS-Lizenzen zur Verfügung gestellt werden.
"Indirekter Auftrag" bedeutet Verbrauchs-, Verkaufs-, Nutzungs-, Bruttoumsatz-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungssteuer oder andere ähnliche Arten von indirekten Steuern auf Umsatz und/oder Erträge, Abgaben, Zölle oder Tarife (unabhängig davon, wie sie bezeichnet, erhoben oder begründet werden und ob es sich um ausländische oder inländische, Bundes-, Landes- oder Provinzsteuern handelt).
"Nutzungsdaten" sind Daten, die im Zusammenhang mit dem Zugang, der Nutzung und der Konfiguration der LÖSUNG durch den Kunden erzeugt werden, sowie daraus abgeleitete Daten (z. B. Arten von Anwendungen oder Konten, die genutzt werden oder mit der LÖSUNG interagieren). Nutzungsdaten sind keine Kundendaten.
Alle Wörter, die auf die Begriffe "einschließlich" oder "beinhalten" folgen, sind nur als Beispiele zu verstehen und nicht als erschöpfende Aufzählung zu verstehen.
Sollte der Kunde Fragen zu dieser Vereinbarung haben oder sich aus irgendeinem Grund mit Data & More in Verbindung setzen wollen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an: info@dataandmore.com.