Rechtliches|Allgemeine Geschäftsbedingungen|Version 2.3

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung der Data & More Lösung. Diese Vereinbarung ist ein ständiger Zusatz zu jeder Bestellung, jedem Vertrag und jedem Abonnement zwischen Data & More und dem Kunden.

„Weil man Daten, die nicht vorhanden sind, nicht verletzen kann…“

Gültig ab 3 June 2026|Anwendbares Recht: Dänemark|Data & More ApS

Diese Nutzungsbedingungen (die "Vereinbarung") stellen einen rechtlich bindenden Vertrag dar zwischen Data & More ApS und/oder seinen verbundenen Unternehmen ("Data & More", "D&M", "wir" oder "uns") und dem Unternehmen oder der juristischen Person, die in der jeweiligen Bestellung angegeben ist (der "Kunde", "Sie"). Data & More und der Kunde sind jeweils eine "Partei" und zusammen die "Parteien". Diese Vereinbarung gilt für jede Bestellung, Leistungsbeschreibung, jedes Angebot, jeden Vertrag oder jedes Abonnement, das zwischen den Parteien für den Zugang zu oder die Nutzung der D&M-Lösung geschlossen wird, und ist durch Verweis darin aufgenommen. Sie dient als ständiger Nachtrag zu jeder solchen Vereinbarung.

Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch. Durch elektronische Zustimmung, Ausführung einer Bestellung, die auf diese Vereinbarung verweist, oder durch Zugriff auf oder anderweitige Nutzung der D&M-Lösung erklärt sich der Kunde mit dieser Vereinbarung einverstanden. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung im Namen einer juristischen Person oder Organisation bestätigt die akzeptierende Person, dass sie die rechtliche Befugnis hat, diese juristische Person zu binden. Wenn der Kunde nicht einverstanden ist, darf er seine Zustimmung nicht erklären und die D&M-Lösung nicht nutzen.

Vor der Nutzung der D&M-Lösung muss der Kunde außerdem eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ("DPA") mit Data & More oder mit einem Vertriebspartner abschließen, der eine Unterauftragsverarbeitungsvereinbarung mit Data & More geschlossen hat.

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Rangfolge

Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit gilt die folgende Rangfolge, von der höchsten zur niedrigsten Stufe: (a) der unterzeichnete Vertrag oder die von beiden Parteien unterzeichnete Bestellung; (b) die DPA; (c) diese Vereinbarung; und (d) die Dokumentation. Ein unterzeichneter Vertrag hat Vorrang vor dieser Vereinbarung nur insoweit, als ein ausdrücklicher und unmittelbarer Widerspruch besteht, und nur hinsichtlich der konkret widersprüchlichen Bestimmungen; alle übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben vollständig in Kraft.

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Zugang und Nutzung

1.1Zugang und Nutzung. Vorbehaltlich der Zahlung aller in der Bestellung (ob direkt oder über einen Channel Partner aufgegeben) festgelegten Gebühren und der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Data & More dem Kunden während der Abonnementlaufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht auf Zugang zu und Nutzung der D&M Lösung und der geltenden Dokumentation (und das Recht, autorisierten Nutzern diesen Zugang und diese Nutzung zu gestatten), ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen, in Übereinstimmung mit der Dokumentation und innerhalb der in der jeweiligen Bestellung festgelegten Mengen, Volumina und Berechtigungsmaße.

1.2Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf weder selbst noch durch einen autorisierten Nutzer oder Dritte, weder direkt noch indirekt: (a) die Lösung oder Dokumentation kopieren, reproduzieren oder weiterverbreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet; (b) die abonnierten Mengen, Nutzer, Datenvolumina oder sonstigen Berechtigungsmaße überschreiten; (c) urheberrechtliche Hinweise, Kennzeichnungen oder Legenden entfernen, verdecken oder verändern; (d) die Lösung abtreten, verkaufen, weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, im Timesharing betreiben, als Servicebuero bereitstellen, vertreiben oder Dritten auf andere Weise zugänglich machen; (e) die Lösung modifizieren, anpassen, zurückentwickeln (Reverse Engineering), disassemblieren oder dekompilieren oder versuchen, deren Quellcode, zugrundeliegende Ideen, Dateiformate, Modelle oder Algorithmen abzuleiten, es sei denn, eine solche Beschränkung ist nach geltendem Recht ausdrücklich untersagt; (f) die Lösung nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen, zu trainieren oder zu verbessern, oder für Benchmarking oder Wettbewerbsanalysen; (g) abgeleitete Werke auf Grundlage der Lösung, der Dokumentation oder des geistigen Eigentums von Data & More erstellen oder vorbereiten; (h) die Integrität, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Lösung beeinträchtigen oder stören; (i) versuchen, unbefugten Zugang zur Lösung oder deren Systemen oder Netzwerken zu erlangen, oder Schwachstellen-, Penetrations- oder Lasttests ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Data & More durchzuführen; oder (j) die Lösung in einer Weise nutzen, die geistige Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzt oder zweckentfremdet oder gegen geltendes Recht verstößt. Die Gebühren basieren auf einer dokumentationskonformen Nutzung; eine über die abonnierten Berechtigungen hinausgehende Nutzung berechtigt Data & More, den Mehrbetrag zu den jeweils aktuellen Listenpreisen in Rechnung zu stellen.

1.3Verantwortung für den Zugang. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass (i) nur geeignete autorisierte Nutzer auf die Lösung zugreifen; (ii) autorisierte Nutzer in der ordnungsgemäßen Nutzung der Lösung geschult sind und diese einhalten; und (iii) alle Anmeldedaten vertraulich und sicher aufbewahrt werden. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen und Unterlassungen seiner autorisierten Nutzer sowie für alle Aktivitäten unter seinen Konten. Data & More kann eine Registrierung oder den Zugang ablehnen, aussetzen oder widerrufen, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung vorliegt, und wird den Kunden über eine solche Maßnahme informieren, soweit dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist.

1.4Test- und Evaluierungsdienste. Sofern der Kunde eine kostenlose Testversion, einen Proof of Concept, eine Demo, eine Beta-Version oder eine andere unentgeltliche Version der Lösung nutzt (zusammenfassend „Testdienste“), stellt Data & More diese Testdienste bis zum frühesten der folgenden Zeitpunkte zur Verfügung: (i) Ende des Test-, Demo- oder Evaluierungszeitraums; (ii) Beginn eines kostenpflichtigen Abonnements; oder (iii) schriftliche Kündigungsmitteilung durch Data & More. Testdienste werden ausschließlich für interne Evaluierungszwecke lizenziert und nicht für den Produktiv- oder Geschäftseinsatz, sofern Data & More nicht schriftlich etwas anderes vereinbart. Funktionen, Funktionalität, Verfügbarkeit und Qualität der Testdienste können von der allgemein verfügbaren Lösung abweichen und werden nicht garantiert. Data & More ist nicht verpflichtet, Wartung oder Support für Testdienste zu erbringen. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei Unzufriedenheit mit den Testdiensten besteht darin, die Nutzung einzustellen. Die Verteidigungs-, Freistellungs- und Schadloshaltungspflichten von Data & More gelten nicht für Testdienste.Ungeachtet anderslautender Bestimmungen werden Testdienste ohne jegliche Gewährleistung oder Freistellung jeglicher Art bereitgestellt, und der Kunde trägt sämtliche Risiken und Kosten, die sich aus deren Nutzung ergeben.

1.5Drittanbietermaterialien. Die Lösung kann Drittanbietermaterialien enthalten, deren Nutzung durch die jeweiligen OSS-Lizenzen gemäß der Dokumentation geregelt wird. Die Einbeziehung solcher Drittanbietermaterialien durch Data & More hindert den Kunden nicht daran, die hierin gewährten Lizenzrechte auszuüben, oder schränkt die Möglichkeit des Kunden ein, die Lösung gemäß der Dokumentation zu nutzen. Data & More übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung in Bezug auf Drittanbietermaterialien.

1.6Support: Erstliniensupport des Kunden. Der Kunde ist für die Bereitstellung des Erstliniensupports für seine Endnutzer verantwortlich und hat einen Erstliniensupport-Beauftragten zu benennen und zu schulen, der in der Lage ist, grundlegende Anfragen und routinemäßige Fehlerbehebung zu bearbeiten. Erstliniensupport-Beauftragte können die Support-Wissensdatenbank unter support.dataandmore.com einsehen und ungelöste Angelegenheiten an support@dataandmore.com zur Bearbeitung im Zweitliniensupport eskalieren. Schulungsmaterialien für den Erstliniensupport sind auf der Data & More Support-Seite verfügbar.

1.7Support: Technische Verfahren. Technischer Support muss vom Kunden per E-Mail an support@dataandmore.com eingeleitet werden. Sofern ein Problem nicht per E-Mail gelöst werden kann, kann Data & More Support per Online-Meeting anbieten. Der Kunde muss einen technischen Support-Beauftragten benennen, der Zugang zu und Kenntnis von dem Netzwerk und den Datenquellen des Kunden hat, um eine effiziente Lösung zu ermöglichen. Support wird während der üblichen Geschäftszeiten von Data & More erbracht und umfasst keine Probleme, die durch Fehlbedienung des Kunden, Drittanbieterprodukte oder eine nicht dokumentationskonforme Nutzung verursacht werden.

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Gebühren, Zahlung, Verlängerung und Steuern

2.1Gebühren und Zahlung. Der Kunde hat alle in jeder Bestellung festgelegten Gebühren zu entrichten. Sofern die Bestellung nichts anderes bestimmt, sind die Gebühren im Voraus zahlbar, Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig, und alle Beträge sind in der in der Bestellung angegebenen Währung ausgewiesen und zahlbar (und, sofern nicht angegeben, in Euro). Die Zahlung erfolgt ohne Abzug, Aufrechnung oder Gegenanspruch, mit Ausnahme von Beträgen, die gutgläubig bestritten und Data & More vor dem Fälligkeitstag schriftlich mitgeteilt werden. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Gebühren nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, und alle Abonnementverpflichtungen sind für die gesamte Abonnementlaufzeit bindend, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Data & More kann Data-Compliance-Leistungen nach Erbringung in Rechnung stellen.

2.2Zahlungsverzug. Für jeden nicht fristgerecht gezahlten Betrag fällt ein Verzugszuschlag von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat an, oder, falls niedriger, der gesetzlich zulässige Höchstzinssatz, gerechnet ab dem Fälligkeitstag bis zur vollständigen Zahlung. Der Kunde erstattet Data & More alle angemessenen Inkassokosten, einschließlich Anwalts- und Inkassobürogebühren. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte kann Data & More den Zugang zur Lösung aussetzen, wenn eine Rechnung mehr als dreißig (30) Tage überfällig ist, nach entsprechender Mitteilung an den Kunden.

2.3Automatische Verlängerung. Sofern die Bestellung nichts anderes bestimmt, verlängert sich jede Abonnementlaufzeit automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume, die der anfänglichen Abonnementlaufzeit entsprechen (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“), es sei denn, der Kunde teilt Data & More mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Laufzeit schriftlich mit, dass er die Vereinbarung nicht verlängern möchte (und Data & More kann mit derselben Frist auf eine Verlängerung verzichten). Verlängerungszeiträume unterliegen dieser Vereinbarung und den von Data & More mitgeteilten Verlängerungspreisen.

2.4Preisänderungen. Data & More kann Gebühren ab einem Verlängerungszeitraum erhöhen, indem es mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Laufzeit eine entsprechende Mitteilung macht, sodass der Kunde die Erhöhung vor Ablauf der Nichtverlängerungsfrist gemäß Abschnitt 2.3 erfährt. Sofern keine höhere Erhöhung mitgeteilt wird, erhöhen sich die Gebühren für jeden Verlängerungszeitraum in jedem Fall um den höheren der folgenden Werte: (a) fünf Prozent (5 %) gegenüber der unmittelbar vorangegangenen Laufzeit, oder (b) den Anstieg des maßgeblichen Verbraucherpreisindex in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten. Gebühren für zusätzliche Nutzer, Volumina oder Module, die während einer Laufzeit hinzugefügt werden, werden zu den jeweils aktuellen Preisen von Data & More berechnet und enden zusammen mit der bestehenden Abonnementlaufzeit.

2.5Steuern. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich indirekter Steuern. Der Kunde ist für alle indirekten Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung anfallen, mit Ausnahme von Steuern auf das Nettoeinkommen von Data & More. Sofern Data & More verpflichtet ist, indirekte Steuern einzuziehen, wird es diese in seiner Rechnung ausweisen, und der Kunde hat sie zusätzlich zu den Gebühren zu entrichten. Ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, einen Betrag einzubehalten, hat er die Zahlung so aufzustocken, dass Data & More den vollen in Rechnung gestellten Betrag erhält.

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Rechte am geistigen Eigentum

3.1Eigentum. Im Verhältnis zwischen den Parteien sind Data & More, seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber Inhaber sämtlicher Rechte, Ansprüche und Interessen an und im Zusammenhang mit der Lösung, der Dokumentation, den Agents, dem gesamten geistigen Eigentum von Data & More sowie allen Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen und abgeleiteten Werken davon, einschließlich solcher, die im Rahmen der Erbringung von Professional Services oder Supportleistungen entwickelt werden. Der Kunde, seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber behalten alle Rechte, Ansprüche und Interessen an und im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum des Kunden und den Kundendaten. Abgesehen von den ausdrücklich gewährten beschränkten Rechten werden keine Rechte stillschweigend, durch Verwirkung oder auf andere Weise gewährt, und nichts in dieser Vereinbarung überträgt das Eigentum an geistigem Eigentum von einer Partei auf die andere.

3.2Nutzungsdaten und Vorschläge. Data & More kann Nutzungsdaten für jeden rechtmäßigen Geschäftszweck erheben, erzeugen und verwenden, einschließlich des Betriebs, der Absicherung, der Analyse, der Verbesserung und der Weiterentwicklung seiner Produkte und Dienstleistungen. Data & More kann Nutzungsdaten an Dritte weitergeben, sofern diese aggregiert und/oder anonymisiert sind, sodass weder der Kunde noch ein autorisierter Nutzer identifiziert werden kann. Der Kunde tritt hiermit alle Rechte, Ansprüche und Interessen an etwaigen Vorschlägen an Data & More ab, die Data & More ohne Einschränkung, Namensnennung, Abrechnung oder Vergütung und frei von jeglicher Vertraulichkeitspflicht nutzen und verwerten darf. Jedes Produkt oder Material von Data & More, das einen Vorschlag einbezieht, ist alleiniges und ausschließliches Eigentum von Data & More.

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Vertraulichkeit

4.1Vertrauliche Informationen. Die empfangende Partei verwendet die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich zur Erfüllung dieser Vereinbarung und schützt sie mindestens mit derselben Sorgfalt, die sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Art aufwendet, und in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, Berater, Consultants, Auftragnehmer und Beauftragte ihrer selbst und ihrer verbundenen Unternehmen auf Need-to-know-Basis weitergeben, sofern diese durch Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger schützend sind als diese Bestimmungen. Die Verpflichtungen in Abschnitt 5.3 (und nicht dieser Abschnitt 4) regeln den Umgang mit Kundendaten.

4.2Ausnahmen. Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, soweit sie: (i) der empfangenden Partei vor der Offenlegung ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren; (ii) der empfangenden Partei aus einer Quelle bekannt werden, die keiner Vertraulichkeitspflicht unterliegt; (iii) öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung vorliegt; oder (iv) unabhängig ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden, wie die empfangende Partei nachweisen kann. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies durch ein Gericht, eine Regierungsbehörde oder gesetzliche Vorschriften verlangt wird, sofern sie die Offenlegung auf das Erforderliche beschränkt und, soweit gesetzlich zulässig, der offenlegenden Partei vorab Mitteilung macht und angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der Offenlegung gewährt.

4.3Öffentlichkeitsarbeit und Marken. Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine öffentliche Erklärung über die Existenz, den Gegenstand oder die Bedingungen dieser Vereinbarung abgeben, sofern nicht in diesem Abschnitt anders geregelt. Der Kunde räumt Data & More und seinen verbundenen Unternehmen während der Laufzeit der Vereinbarung das Recht ein, die Handelsnamen, Logos und Symbole des Kunden („Kundenmarken“) in Kundenlisten, auf der Website und in Werbematerialien von Data & More ausschließlich zum Zweck der Kennzeichnung des Kunden als Data & More-Kunde zu verwenden, in Übereinstimmung mit etwaigen vom Kunden bereitgestellten schriftlichen Nutzungsrichtlinien. Die Parteien können eine solche Nutzung schriftlich beschränken.

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Sicherheit und Verarbeitung personenbezogener Daten

5.1Verantwortung für Kundendaten. Im Verhältnis zwischen den Parteien trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für: (i) den Inhalt, die Qualität, die Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit der vom Kunden und seinen autorisierten Nutzern bereitgestellten Kundendaten; (ii) die Erteilung aller erforderlichen Hinweise an sowie die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen von autorisierten Nutzern und betroffenen Personen hinsichtlich der Erhebung und Nutzung von Kundendaten; (iii) die Sicherstellung, dass er über eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Kundendaten und deren Bereitstellung an Data & More verfügt; und (iv) die Sicherstellung, dass die Kundendaten und seine Nutzung der Lösung allen geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich der anwendbaren Datenschutzgesetze.

5.2Datenschutz. Jede Partei erfüllt ihre Verpflichtungen nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Sofern Data & More personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet oder der Kunde im EWR, im Vereinigten Königreich oder in Kalifornien niedergelassen ist oder personenbezogene Daten von Personen in diesen Gebieten bereitstellt, halten die Parteien die DPA ein, die durch Bezugnahme einbezogen wird. Der Kunde ermächtigt Data & More, verbundene Unternehmen und Unterauftragsverarbeiter von Dritten mit der Verarbeitung von Kundendaten zu beauftragen, vorbehaltlich der DPA, und Data & More bleibt für deren Einhaltung in dem von der DPA geforderten Umfang verantwortlich.

5.3Sicherheit der Kundendaten. Data & More unterhalt angemessene administrative, physische, organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Vertraulichkeit von Kundendaten gegen versehentliche oder unrechtmäßige Zerstörung, Verlust, Veränderung oder unbefugten Zugriff oder unbefugte Offenlegung, in Übereinstimmung mit den in der Dokumentation beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Data & More wird diese Sicherheitskontrollen während einer Abonnementlaufzeit nicht wesentlich verringern. Data & More verwendet Kundendaten ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen und wie in dieser Vereinbarung und der DPA anderweitig gestattet.

5.4Sicherheitsvorfälle und Schutzaussetzung. Data & More priorisiert die Sicherheit in allen seinen Abläufen. Jedes Mitglied des technischen Personals von Data & More ist befugt und verpflichtet, eine vollständige Abschaltung aller Server und Dienste einzuleiten, wenn eine Sicherheitsbedrohung identifiziert wird, die Kundendaten gefährden könnte. Data & More behält sich das Recht vor, den Betrieb seiner Compliance-Server zu diesem Zweck für bis zu dreißig (30) Tage auszusetzen. Solche sicherheitsbedingten Aussetzungen stellen keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder sonstige Kompensation, was den Grundsatz widerspiegelt, dass kommerzielle Interessen Sicherheitsentscheidungen nicht beeinflussen dürfen. Mitteilungen über solche Aussetzungen werden unter compliance.dataandmore.com/operations veröffentlicht.

5.5Kein unbefugtes Testen oder Eindringen. Der Kunde, seine autorisierten Nutzer und jeder in seinem Auftrag handelnde Dritte dürfen nicht versuchen, die Integrität, Sicherheit oder Funktionalität der Lösung, der Dienste, Systeme oder Netzwerke von Data & More zu infiltrieren, zu hacken, zu verletzen oder auf andere Weise zu kompromittieren, einschließlich durch unbefugten Zugriff, Eingriffe, Eindringen, Penetrationstests, Reverse Engineering, Entschlüsselung, Disassemblierung oder Dekompilierung. Der Kunde erkennt an, dass solche Aktivitäten rechtswidrig und ein wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung sind, und hat Data & More unverzüglich über jeden bekannten oder vermuteten unbefugten Zugriff oder Sicherheitsverstoß zu informieren. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt kann Data & More diese Vereinbarung sofort und ohne Vorankundígung kündigen und alle verfügbaren Rechtsbehelfe verfolgen, einschließlich Schadensersatz, einstweiliger Verfügungen und Erstattung der Rechtskosten, und der Kunde kann für alle daraus resultierenden Schäden an Data & More oder Dritten haften.

5.6Datenklassifizierung. Data & More analysiert die mit der Data & More Datenschutzplattform verbundenen Daten, um diese Daten zu klassifizieren und die Klassifizierung zu optimieren, in Übereinstimmung mit der Dokumentation und der DPA.

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Gewährleistungen und Haftungsausschluss

6.1Beschränkte Gewährleistung. Während der Abonnementlaufzeit gewährleistet Data & More, dass: (a) die Lösung im Wesentlichen der Dokumentation entspricht; und (b) branchenubliche Maßnahmen zur Erkennung von Viren, Würmern, Trojanern und anderem Schadcode in der Lösung eingesetzt werden. Diese Gewährleistungen sind ausgeschlossen, wenn die Nichteinhaltung auf Fahrlässigkeit, Fehler oder Missbrauch durch den Kunden, einen autorisierten Nutzer oder einen Dritten oder auf eine nicht dokumentations- oder gesetzeskonforme Nutzung zurückzuführen ist. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Data & More für einen Verstoß gegen die Gewährleistung unter (a) besteht darin, dass Data & More wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, die Nichteinhaltung zu beheben, und, falls dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich ist, die betroffene Bestellung kündigt und vorausbezahlte, nicht genutzte Gebühren für die betroffene Lösung für den Zeitraum nach der Kündigung erstattet.

6.2Gewährleistung des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass er angemessene Schritte zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit seiner vertraulichen Informationen und Kundendaten ergreift und beibehält, die in seinem Einflussbereich liegen, einschließlich des Betriebs der Lösung gemäß der Dokumentation und dem geltenden Recht sowie der Bereitstellung ausreichenden Personals und ausreichender Ressourcen zur Aufrechterhaltung der in der Dokumentation beschriebenen Sicherheitskontrollen. Der Kunde haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner autorisierten Nutzer.

6.3Einhaltung geltenden Rechts. Jede Partei hält alle Gesetze und Vorschriften ein, die für ihre Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.

6.4Haftungsausschluss. Soweit in diesem Abschnitt 6 nicht ausdrücklich Gewährleistungen übernommen werden, und soweit nach geltendem Recht zulässig, werden die Lösung, die Dokumentation und alle zugehörigen Dienstleistungen ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt, und Data & More (im eigenen Namen sowie im Namen seiner verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber und Beitragsleistenden zu Drittanbietermaterialien) schließt alle sonstigen Gewährleistungen, Zusicherungen und Bedingungen aus, seien sie ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich, einschließlich etwaiger stillschweigender Gewährleistungen der Handelsgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentums und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, sowie jeglicher Gewährleistung, dass die Lösung unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder sicher sein wird. Data & More haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Verluste, die auf die Nutzung oder Implementierung von Drittsoftware oder Dienstleistungen zurückzuführen sind, die nicht von Data & More bereitgestellt werden.

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Freistellung

7.1Durch Data & More. Vorbehaltlich der Abschnitte 7.3, 7.4 und 8 verteidigt Data & More den Kunden gegen Ansprüche Dritter, die behaupten, dass die vertragsmäßige und dokumentationskonforme Nutzung der Lösung durch den Kunden Patente, Urheberrechte, Marken oder Geschäftsgeheimnisse dieses Dritten verletzt oder zweckentfremdet, und stellt den Kunden von Schäden und angemessenen Kosten frei, die ihm im Rahmen solcher Ansprüche rechtskräftig auferlegt oder vergleichsweise vereinbart werden.

7.2Durch den Kunden. Der Kunde verteidigt Data & More, seine verbundenen Unternehmen und deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter gegen Ansprüche Dritter und stellt sie von allen Schäden, Verbindlichkeiten, Geldbußen, Strafen, Kosten und angemessenen Anwaltskosten frei, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit: (a) Kundendaten, einschließlich Ansprüchen, dass Kundendaten Rechte Dritter verletzen oder zweckentfremden oder einem Dritten Schaden zugefügt haben; (b) der Nutzung der Lösung durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung, die Dokumentation oder geltendes Recht (einschließlich anwendbarer Datenschutzgesetze); (c) einem Verstoß gegen Abschnitt 5.5 (Kein unbefugtes Testen oder Eindringen); oder (d) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden.

7.3Verfahren. Die Freistellungsverpflichtungen setzen voraus, dass die freigestellte Partei: (a) die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung üerlässt (wobei kein Vergleich, der der freigestellten Partei eine Haftung oder ein Anerkenntnis auferlegt, ohne deren Zustimmung geschlossen werden darf, die nicht unangemessen verweigert werden darf); und (c) angemessene Unterstützung auf Kosten der freistellenden Partei leistet.

7.4Ausschlüsse und Rechtsbehelfe. Die Verpflichtungen von Data & More gemäß Abschnitt 7.1 gelten nicht für Ansprüche, die sich ergeben aus: (a) einer nicht dokumentations- oder vertragskonformen Nutzung der Lösung; (b) einer Nutzung unter Verstoß gegen geltendes Recht; (c) einer nicht von Data & More vorgenommenen oder genehmigten Modifikation oder Kombination der Lösung; (d) der Befolgung von Spezifikationen oder Anforderungen des Kunden durch Data & More; oder (e) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden. Wird die Lösung Gegenstand eines Verletzungsanspruchs oder ist dies wahrscheinlich, kann Data & More nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Lösung beschaffen; (ii) die Lösung ändern oder ersetzen, um sie ohne wesentlichen Funktionsverlust nicht verletzend zu gestalten; oder (iii) die betroffene Bestellung kündigen und vorausbezahlte, nicht genutzte Gebühren für den Zeitraum nach der Kündigung erstatten.Dieser Abschnitt 7 stellt die gesamte Haftung von Data & More und den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden für jeden Verletzungsanspruch dar.

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Haftungsbeschränkung

8.1Haftungsobergrenze. Sofern in Abschnitt 8.3 nicht anders angegeben, übersteigt die gesamte Haftung jeder Partei aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, gleich ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gewährleistung, Freistellung, Gesetz oder einer anderen Rechtsgrundlage, nicht die Gesamtgebühren, die der Kunde an Data & More im Rahmen dieser Vereinbarung während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlt hat oder schuldet. Diese Obergrenze ist kumulativ über alle Ansprüche und gilt für die Freistellungsverpflichtungen von Data & More gemäß Abschnitt 7.1.

8.2Ausschluss mittelbarer Schäden. Sofern in Abschnitt 8.3 nicht anders angegeben, haftet keine Partei für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, Verlust des Geschäftswerts (Goodwill), Datenverlust oder -beschädigung, Betriebsunterbrechung oder sonstige mittelbare, spezielle, zufällige, Folge-, beispielhafte oder strafende Schäden aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, gleich welcher Ursache und auf welcher Rechtsgrundlage, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

8.3Ausnahmen von der Obergrenze. Die Beschränkungen in den Abschnitten 8.1 und 8.2 gelten nicht für: (a) die Zahlungsverpflichtungen des Kunden; (b) die Freistellungsverpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt 7.2; (c) einen Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 1.2 (Nutzungsbeschränkungen), Abschnitt 4 (Vertraulichkeit) oder Abschnitt 5.5 (Kein unbefugtes Testen oder Eindringen); (d) die Haftung einer Partei für die Verletzung oder Zweckentfremdung des geistigen Eigentums der anderen Partei; oder (e) jegliche Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit oder für grobe Fahrlässigkeit oder Betrug.

8.4Grundlage der Vereinbarung. Die Parteien stimmen überein, dass die Beschränkungen und Ausschlüsse in diesem Abschnitt 8 eine wesentliche Grundlage der Vereinbarung darstellen und eine angemessene Risikoverteilung widerspiegeln, und dass die Gebühren ohne diese erheblich höher wären.

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Abtretung

Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, wobei die Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf. Data & More kann diese Vereinbarung jedoch ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte oder seines Geschäftsbetriebs abtreten, nach Mitteilung an den Kunden. Jede versuchte Abtretung unter Verstoß gegen diesen Abschnitt ist nichtig. Diese Vereinbarung bindet die Parteien und ihre zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und kommt ihnen zugute.

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Beschränkte Rechte und Exportkontrolle

Der Export und Re-Export der Lösung, der Dokumentation und der zugehörigen Technologie und Informationen unterliegen den geltenden EU-Exportkontrollgesetzen und -vorschriften sowie allen sonstigen geltenden Export- und Sanktionsgesetzen. Der Kunde erklärt, dass er sich nicht in einer unter Embargo oder Sanktionen stehenden Jurisdiktion befindet und von dort aus nicht auf die Lösung zugreifen oder sie nutzen wird, und dass er alle einschlägigen Gesetze einhält.

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Professional Services

Der Kunde kann separat Professional Services von Data & More im Zusammenhang mit der Lösung erwerben, vorbehaltlich der jeweils geltenden Professional-Services-Bedingungen von Data & More und der jeweiligen Bestellung oder Leistungsbeschreibung. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle im Rahmen solcher Dienstleistungen erstellten Lieferergebnisse und Arbeitsergebnisse geistiges Eigentum von Data & More, und der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches Recht, diese ausschließlich im Zusammenhang mit seiner genehmigten Nutzung der Lösung zu verwenden.

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Laufzeit und Kündigung

12.1Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit der Annahme durch den Kunden oder der erstmaligen Nutzung der Lösung in Kraft (je nachdem, welches Ereignis früher eintritt) und gilt für die Dauer der jeweiligen Abonnementlaufzeit (einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume), sofern sie nicht gemäß diesem Abschnitt gekündigt wird.

12.2Kündigung aus wichtigem Grund und Aussetzung. Jede Partei kann diese Vereinbarung (oder die betroffene Bestellung) mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei: (i) wesentlich gegen diese Vereinbarung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt; oder (ii) zahlungsunfähig wird, ein Insolvenz- oder Auflösungsverfahren eingeleitet wird, ein Insolvenzverwalter über einen wesentlichen Teil ihrer Vermögenswerte bestellt wird oder sie ihre Geschäftstätigkeit im üblichen Geschäftsgang einstellt. Jede Partei kann diese Vereinbarung auch ganz oder teilweise kündigen oder die Bereitstellung der Lösung einstellen, wenn dies zur Einhaltung geltenden Rechts erforderlich ist; eine solche Kündigung stellt keinen Verstoß dar. Unbeschadet des Rechts von Data & More, den Zugang bei Zahlungsverzug gemäß Abschnitt 2.2 auszusetzen, kann Data & More, wenn eine Rechnung mehr als sechzig (60) Tage überfällig ist, diese Vereinbarung oder die betroffene Bestellung zusätzlich schriftlich kündigen. Data & More kann den Zugang des Kunden auch bei einem nicht behobenen wesentlichen Verstoß nach Mitteilung aussetzen, oder wie in den Abschnitten 1.3 oder 5.4 anderweitig gestattet, und wird den Zugang unverzüglich wiederherstellen, sobald das zugrunde liegende Problem behoben ist.

12.3Rechtsfolgen der Kündigung. Mit Kündigung oder Ablauf: (i) endet das Recht des Kunden auf Zugang zu und Nutzung der Lösung unverzüglich; (ii) werden alle ausstehenden Gebühren und Entgelte sofort fällig und zahlbar; und (iii) wird jede Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung die greifbaren vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz befinden und nicht in der Lösung gespeichert sind, zurückgeben oder vernichten. Kundendaten, die in der Lösung gespeichert sind, werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Kündigung oder Ablauf gelöscht. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Export aller Kundendaten, die er aufbewahren möchte, vor Ablauf dieser Frist; Data & More ist nicht verpflichtet, Kundendaten danach aufzubewahren, und haftet nicht für deren Nichtaufbewahrung, und kann das Konto des Kunden deaktivieren.

12.4Fortgeltung. Die Abschnitte 2 (hinsichtlich aufgelaufener Beträge), 3, 4, 5.5, 6.4, 7, 8, 9, 12.3, 12.4, 13, 14 und 16 sowie alle sonstigen Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollten, überdauern die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung.

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On-Premise-Installation

13.1Geltungsbereich und Vorrang. Sofern eine Bestellung vorsieht, dass die Lösung on-premise oder in einer vom Kunden betriebenen, gemieteten oder anderweitig kontrollierten Infrastruktur installiert und betrieben wird (eine „On-Premise-Bereitstellung“), gilt dieser Abschnitt 13 für diese Bereitstellung und hat im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor widersprüchlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Abschnitte 5.3 (Sicherheit der Kundendaten), 5.4 (Sicherheitsvorfälle und Schutzaussetzung) und 12.3 (Löschung von in der Lösung gespeicherten Kundendaten) gelten nicht für Daten, die in einer On-Premise-Bereitstellung gespeichert sind, die ausschließlich vom Kunden gehostet und kontrolliert wird.

13.2Verantwortung des Kunden für die Sicherheit. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung, auf eigene Kosten und eigenes Risiko, für die Sicherheit der On-Premise-Bereitstellung und der Umgebung, in der sie betrieben wird, und hat alle für diese Umgebung angemessenen Sicherheitsmaßnahmen, Kontrollen und Protokolle zu implementieren und aufrechtzuerhalten, einschließlich: (a) Infrastruktur, Server, Betriebssystemhärtung, Firewalls, Netzwerksegmentierung und physische Sicherheit; (b) Identitäts- und Zugangsverwaltung, Authentifizierung, Protokollierung, Überwachung, Angriffserkennung und Schwachstellenscanning; (c) Datensicherung, Wiederherstellungstests, Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellung; und (d) Erkennung, Eindämmung, Untersuchung und Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb der Kundenumgebung. Der Kunde haftet allein für jeden Verstoß, Verlust, jede Beschädigung oder jeden unbefugten Zugriff auf oder jede unbefugte Offenlegung von Daten, die innerhalb der On-Premise-Bereitstellung auftreten oder dieser zuzurechnen sind.

13.3Verantwortung von Data & More. Die alleinige Verantwortung von Data & More in Bezug auf eine On-Premise-Bereitstellung besteht darin, Patches und Updates für die Anwendung bereitzustellen und, sofern der Kunde den gemäß Abschnitt 13.4 erforderlichen Zugang gewährt, diese anzuwenden. Data & More ist nicht verantwortlich für die Sicherheit, Konfiguration, Verfügbarkeit, Leistung, das Hosting oder den Betrieb der Kundenumgebung und übernimmt diesbezüglich keine Haftung, und gibt keine Gewährleistung dafür, dass die On-Premise-Bereitstellung in dieser Umgebung sicher, unterbrechungsfrei oder fehlerfrei sein wird.

13.4Fernzugriff für Patching. Der Kunde stellt Data & More den Fernzugriff, die Zugangsdaten, die Konnektivität und die Unterstützung zur Verfügung, die Data & More vernünftigerweise für die Bereitstellung und Anwendung von Patches und Updates benötigt. Sofern Data & More über diesen Fernzugriff auf Kundendaten zugreift, geschieht dies ausschließlich als Auftragsverarbeiter für diesen begrenzten Zweck und unterliegt der DPA. Data & More ist nicht verpflichtet, Patches oder Updates bereitzustellen oder anzuwenden, und haftet nicht für daraus resultierende Nichteinhaltungen, Schwachstellen oder Verluste, sofern der Kunde den erforderlichen Zugang nicht gewährt, ein bereitgestelltes Update nicht anwendet oder eine nicht unterstützte oder modifizierte Version der Lösung betreibt.

13.5Risikoverteilung. Da Data & More keine Kontrolle über die On-Premise-Bereitstellung hat: (a) gilt die beschränkte Gewährleistung gemäß Abschnitt 6 nur für die unveränderte, von Data & More gelieferte Anwendung und nicht für deren Betrieb in der Kundenumgebung; (b) haftet Data & More nicht für Probleme, die sich aus der Infrastruktur, Konfiguration, dem Versäumnis, Updates anzuwenden, oder einer nicht dokumentationskonformen Nutzung des Kunden ergeben; und (c) erstreckt sich die Freistellungsverpflichtung des Kunden gemäß Abschnitt 7.2 auf Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der On-Premise-Bereitstellung und deren Absicherung durch den Kunden ergeben.

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Verschiedenes

14.1Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Agentur- oder Arbeitsverhältnis, und keine Partei kann die andere binden.

14.2Mitteilungen. Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als zugestellt: (a) bei persönlicher Übergabe; (b) drei (3) Tage nach Aufgabe per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, Porto bezahlt; (c) einen (1) Tag nach Aufgabe bei einem anerkannten Übernachtkurier; oder (d) bei Versand per E-Mail mit Zustellungs- oder Lesebestätigung. Mitteilungen an Data & More sind an info@dataandmore.com (elektronisch) und an die für Data & More angegebene Adresse (postalisch) zu richten.

14.3Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden haftet keine Partei für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, einschließlich Feuer, Pandemie, Epidemie, Überschwemmung, Krieg, Terrorismus, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Arbeitskonflikte, Telekommunikations- oder Internetausfälle oder Denial-of-Service-Angriffe. Die betroffene Partei nimmt die Leistung unverzüglich nach Wegfall der Ursache wieder auf.

14.4Gesamte Vereinbarung; Änderungen. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit den Bestellungen und der DPA die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über ihren Gegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen und Zusicherungen. Bestimmungen in Bestelldokumenten oder Aufträgen des Kunden haben keine Wirksamkeit, es sei denn, sie werden von Data & More ausdrücklich schriftlich anerkannt. Data & More kann diese Vereinbarung ändern; wesentliche Änderungen werden dem Kunden per E-Mail, durch Hinweis innerhalb der Lösung oder über die Data & More Support-Plattform mitgeteilt. Änderungen treten zu Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums in Kraft, und die fortgesetzte Nutzung nach diesem Datum gilt als Annahme. Andere Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

14.5Salvatorische Klausel und Verzicht. Sollte eine Bestimmung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird sie in dem geringstmöglichen Umfang geändert, um sie durchsetzbar zu machen und dabei die beabsichtigte wirtschaftliche Wirkung zu erhalten; die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft. Die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht dar.

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Definitionen und Auslegung

Die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln gelten für diese Vereinbarung:

„Affiliate“ bezeichnet ein Unternehmen, das eine Partei kontrolliert, von einer Partei kontrolliert wird oder mit einer Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei Kontrolle den Besitz von mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile an einem Unternehmen bedeutet.

„Agents“ bezeichnet die proprietäre Software, Systeme, lokal installierte Software-Agents und Konnektoren von Data & More, die mit der Lösung interagieren und von Data & More im Zusammenhang mit der Lösung bereitgestellt werden.

„Anwendbare Datenschutzgesetze“ bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung der EU (2016/679) („DSGVO“), die nationalen Gesetze der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der DSGVO, die britische DSGVO und das britische Datenschutzgesetz 2018, die geltenden kanadischen Datenschutzgesetze sowie den California Consumer Privacy Act, jeweils in der geänderten oder ersetzten Fassung, soweit anwendbar.

„Autorisierte Nutzer“ bezeichnet Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer oder Lieferanten, die vom Kunden autorisiert sind, die Lösung ausschließlich zum internen Nutzen des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen zu nutzen, vorbehaltlich dieser Vereinbarung.

„Channel Partner“ bezeichnet ein von Data & More bestelltes Drittunternehmen zum Vertrieb, Weiterverkauf und/oder zur Unterstützung der Lösung.

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei über ihr eigenes oder das Geschäft, die Produkte oder Dienstleistungen ihrer verbundenen Unternehmen offenlegt, einschließlich Informationen über Kunden, Lieferanten, Geschäftsgeheimnisse, Preise, Produkte, Dienstleistungen, Software und sonstiges geistiges Eigentum, sowie alle Informationen, die eine vernünftige Person als vertraulich ansehen würde, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind.

„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten und Inhalte, die vom Kunden oder in seinem Auftrag (einschließlich durch autorisierte Nutzer) in die Lösung hochgeladen werden, sowie alle davon abgeleiteten Daten. Kundendaten umfassen keine Nutzungsdaten.

„Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerhandbücher, Installationsdokumente und Spezifikationen für die Lösung, die Data & More von Zeit zu Zeit in elektronischer oder physischer Form unter docs.dataandmore.com bereitstellt, einschließlich der Materialien im Bereich „Security“, jedoch ohne Verkaufs- oder Marketingmaterialien.

„D&M Lösung / Lösung“ bezeichnet die im Auftrag spezifizierte Software und Dienstleistungen; die Begriffe „D&M Lösung“, „Lösung“ und „Lösungen“ werden synonym verwendet.

„Indirekte Steuern“ bezeichnet Verbrauchsteuern, Umsatzsteuern, Nutzungssteuern, Bruttoertragssteuern, Mehrwertsteuern, Güter- und Dienstleistungssteuern oder ähnliche indirekte Steuern, Abgaben, Zölle oder Tarife, unabhängig von ihrer Bezeichnung und ob sie inländisch oder ausländisch sind.

„Geistiges Eigentum“ bezeichnet die proprietären Materialien, Technologien und Verfahren einer Partei sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte weltweit, einschließlich Software, Frameworks, Methodologien, Algorithmen, Know-how und Geschäftsgeheimnisse sowie aller Ableitungen, Verbesserungen oder Erweiterungen davon.

„Bestellung“ bezeichnet ein vom Kunden angenommenes Data & More-Angebot oder eine vom Kunden (direkt oder über einen Channel Partner) eingereichte und von Data & More angenommene Bestellung oder ein sonstiges Bestelldokument, das auf die Lösung, Preise, Zahlungsbedingungen, Mengen und sonstige anwendbare Bedingungen Bezug nimmt.

„OSS-Lizenzen“ bezeichnet die für die Drittanbietermaterialien geltenden Open-Source-Lizenzen.

„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem der Kunde die Lösung abonniert hat, wie in einer Bestellung angegeben, beginnend mit der Bereitstellung der Lösung und einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume.

„Vorschläge“ bezeichnet alle vom Kunden an Data & More übermittelten Ideen oder Vorschläge für Verbesserungen, neue Funktionen, Korrekturen, Erweiterungen oder Änderungen an der Lösung.

„Drittanbietermaterialien“ bezeichnet Open-Source-Softwareprogramme, die von Dritten unter den jeweiligen OSS-Lizenzen bereitgestellt werden.

„Nutzungsdaten“ bezeichnet Daten, die im Zusammenhang mit dem Zugang, der Nutzung und der Konfiguration der Lösung durch den Kunden erzeugt werden, sowie davon abgeleitete Daten (z. B. die Arten von Anwendungen oder Konten, die mit der Lösung interagieren). Nutzungsdaten sind keine Kundendaten.

Wörter nach „einschließlich“ oder „umfassen“ sind beispielhaft und nicht abschließend. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit. Fragen zu dieser Vereinbarung können an info@dataandmore.com gerichtet werden.

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Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Dänemarks und wird in Übereinstimmung damit ausgelegt, ohne Berücksichtigung der Grundsatze des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden zunächst durch gutgläubige Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Kann innerhalb von dreißig (30) Tagen keine Einigung erzielt werden, wird die Streitigkeit endgültig durch ein bindend​es Schiedsverfahren beigelegt, das vom Dänischen Schiedsinstitut (Danish Institute of Arbitration) in Kopenhagen, Dänemark, verwaltet und in englischer Sprache von einem oder mehreren nach dessen Regeln bestellten Schiedsrichtern durchgeführt wird; der Schiedsspruch ist endgültig und bindend. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei vor jedem zuständigen Gericht einstweiligen Rechtsschutz oder andere Billigkeitsrechtsbehelfe zum Schutz ihres geistigen Eigentums oder ihrer vertraulichen Informationen beantragen. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet jede Partei auf das Recht zur Teilnahme an einer Sammelklage oder einem sonstigen kollektiven Verfahren.

© Data & More ApS 2026. Alle Rechte vorbehalten.|Flæsketorvet 68, 1711 KBH V, Dänemark|CVR-Nr.: 38185659Nach oben ↑

Allgemeine Geschäftsbedingungen v2.3, gültig ab 3 June 2026. Dieses Dokument ersetzt alle früheren Fassungen.